Expropriation
1022
10.24894/HWPh.1022
Hannah Rabe
Marxismus
Soziologie
Ausbeutung
Exploitation
Aneignungsoz.
Appropriation
Enteignung
Expropriation wurde von
Marx eingeführt als soziologischer Begriff, welcher die auf dem bourgeoisen Gesellschaftssystem beruhende Aneignung von Sozialprodukten
durch privatkapitalistische Ausbeutung bezeichnet. Zu den Voraussetzungen von E. gehören die Industrialisierung (mit Konzentration der Arbeitsmittel, Kooperation und Arbeitsteilung zur gesellschaftlichen Beherrschung der Natur), das bürgerliche Privateigentum (mit Monopolisierung der Arbeitsmittel) und die Lohnarbeit als Exploitation fremder Arbeit. Hieraus resultiert Herrschaft des Kapitalmonopols und E. der Volksmasse, ein Zustand, der mit der fortschreitenden Technisierung und Ökonomisierung der Produktion unverträglich wird und in dialektischem Umschlag die revolutionäre
E. der Expropriateurs fordert. Diese
Negation der Negation kann nur das exploitierte Proletariat leisten, weil es selbst «der völlige Verlust des Menschen ist, also nur durch die völlige Wiedergewinnung des Menschen sich selbst gewinnen kann»
[1].
Max Weber hingegen gebraucht E. und Appropriation als wertneutrale soziologische Grundbegriffe um den Vorgang der Aneignung (Wegnahme) durch soziales Handeln zu erfassen und sie auf politische Funktionen (Amtsgewalt), Arbeitsverwertungschancen, sachliche Beschaffungsmittel oder Chancen von Gewinn durch disponierende Leistungen anwenden zu können
[2].
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K. Marx, Kapital. MEW 23, 803; 25, 246. 269. 279. 481; Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilos. 222, hg. Landshut (1953). |
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Max Weber, Wirtschaft und Ges. Kap. 1, § 10; Kap. 2, §§ 19–24a; Kap. 3, §§ 3. 4. 7a. 8. 12b. 12c. 15; Kap. 9, 3. Abschnitt; zur Gesch. des E.-Begriffs vgl. auch Art. ‹Desappropriatio, expropriatio›. |