Explikation ist bei
Kant der Terminus für die nur auf Unterscheidung von anderen Begriffen zielende Angabe der Merkmale eines «empirisch gegebenen Begriffs»
[1].
Carnap[2] verwendet den Ausdruck für die Präzisierung unexakter Begriffe, die der Alltags- oder Wissenschaftssprache angehören. Der ursprüngliche Begriff wird ‹Explikandum› genannt, der präzise Begriff ‹Explikat›
[3]. Der Ausdruck ‹E.› wird sowohl für den Prozeß als auch für das Ergebnis der Präzisierung verwendet. Das Ergebnis besteht in der Ersetzung des Explikandums durch das Explikat. Falls es verschiedene Bedeutungen des Explikandums gibt, muß nach Carnap vor der eigentlichen Explikation durch
Erläuterungen bestimmt werden, welche Bedeutung expliziert werden soll. Er ist der Auffassung, daß eine E. weder wahr noch falsch, sondern nur mehr oder weniger adäquat zu nennen sei. Die Adäquatheit müsse an den folgenden vier Kriterien gemessen werden, die willkürliche E. ausschalten sollen:
1.
Ähnlichkeit von Explikat und Explikandum. Die Fälle, in denen Explikandum und Explikat verwendet werden können, sollen weitgehend dieselben sein.
2.
Exaktheit. Die Regeln für die Anwendung des Explikats müssen die Einordnung des Explikats in ein wissenschaftliches Begriffssystem ermöglichen.
3.
Fruchtbarkeit. Das Explikat muß die Aufstellung möglichst vieler Gesetze oder Lehrsätze ermöglichen.
4.
Einfachheit des Explikats, d.h. Einfachheit sowohl der Bestimmung des fraglichen Begriffs als auch der Gesetze, die mit seiner Hilfe aufgestellt werden.
Das Kriterium der Einfachheit sei nur in dem Maße zur Beurteilung der Adäquatheit einer E. heranzuziehen, wie es die wichtigeren Kriterien 1 bis 3 erlauben.