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Noetik

Noetik 2770 10.24894/HWPh.2770 Redaktion
Logik Thetik Dianoetik Theletik6 874
Noetik (von griech. νοητική; lat. noetica; engl. noetic; frz. noetique). Der Begriff ‹N.› findet im frühen 17. Jh. Verwendung in der Schullogik zur Bezeichnung des ersten Teils der in die Lehre vom Terminus oder Begriff, vom Satz oder Urteil sowie vom Diskurs oder Schluß dreigeteilten Logik; so etwa bei P. Herrich[1] oder bei G. von Isendorn[2]. Während bei Herrich dem zweiten und dritten Teil die Synthetik und die Dianoetik entsprechen, heißen diese bei A. G. Baumgarten Thetik und Dianoetik [3].
J. H. Alsted unterscheidet bereits 1614 die noetischen Instrumente, den Terminus, das Thema und das Axiom, vom Syllogismus als dem dianoetischen Instrument [4].
Historiographisch gebraucht Th. A. Rixner das Wort. Er spricht von Platonischer und Aristotelischer N., wobei der Gebrauch recht unspezifisch bleibt, d.h. N. gleichbedeutend mit Logik, Metaphysik und Dialektik verwendet wird und die theoretische Philosophie insgesamt meint [5]. E. F. Apelt gebraucht N. spezifischer zur Charakterisierung nicht-empirischer Ideenerkenntnis, wie sie Platon lehrt: «den ... nur durch Begriffe erkennbaren Gegenstand der philosophischen oder noetischen Erkenntnis nennt er [Platon] Idee und behauptet, daß es von diesem allein eine Wissenschaft gebe» [6].
W. Hamilton stellt der Dianoetik, unter der er die Lehre vom Begriff, Urteil und Schluß zusammenfaßt, innerhalb der Elementarlehre der reinen Logik eine N. voran, die sich mit den vier fundamentalen Denkgesetzen beschäftigt, dem Satz des Widerspruchs, der Identität, des ausgeschlossenen Dritten und des zureichenden Grundes [7].
Als Benennung für die gesamte Logik findet N. bei E. F. Friedrich Verwendung [8]. Er übersetzt N. mit «Theorie der Denkthätigkeit (theoria cogitationis)» und stellt der N. die «Theletik oder Lehre vom Wollen» entgegen [9]. K. Braig versteht unter N. eine nicht-psychologistische Erkenntnislehre, die zwar die «Psychologie zur Voraussetzung» nimmt [10], jedoch über sie hinaus geht, weil sie nach der Angemessenheit der «Psychischen Wirklichkeitsform zum Wirklichen außerhalb unseres Bewußtseins» fragt [11]. Auch für E. Husserl ist N. kein Begriff einer psychologischen Erkenntnistheorie. N. ist «die Phänomenologie der Vernunft, ..., welche nicht das Bewußtsein überhaupt, sondern das Vernunftbewußtsein einer intuitiven Erforschung unterzieht» [12]. Die Adjektive ‹noetisch› und ‹noematisch› sind parallel zur Korrelation von Noesis und Noema zu verstehen (s.d.).
[1]
P. Herrich: Logica institutio (1613) 1f.
[2]
G. ab Isendorn: Cursus logicus systematicus et agonisticus (1654) 33.
[3]
A. G. Baumgarten: Acroasis logica (1761) § 46.
[4]
J. H. Alsted: Logicae systema harmonicum (1614) 28f. 366.
[5]
Th. A. Rixner: Hb. der Gesch. der Philos. (1822) I, 187. 217. 258. 350; III, 434.
[6]
E. F. Apelt: Die Theorie der Induktion (1854) 130.
[7]
W. Hamilton: Lectures on logic (Edinburgh/London 1860) I, 68. 72–115.
[8]
E. F. Friedrich: Beitr. zur Förderung der Logik, Noetik und Wiss.lehre (1864) 66.
[9]
a.O. 65.
[10]
K. Braig: Vom Erkennen. Abriß der Noetik (1897) 14.
[11]
a.O. 14.
[12]
E. Husserl: Ideen zu einer reinen Phänomenol. und phänomenolog. Philos. 1, § 145. Husserliana III/1 (21976) 333.