Regula Lesbia. Der metaphorische Gebrauch dieses aus dem griechischen Bauhandwerk stammenden Fachausdrucks begegnet zunächst bei
Aristoteles. Er vergleicht bei seinen Ausführungen über die Billigkeit (
ἐπιείκεια) die sinngemäße Konkretisierung oder Berichtigung eines allgemeinen Gesetzes im Blick auf einen bestimmten Fall mit der «lesbischen Bauweise» (
Λεσβία οἰκοδομία). Da bei der polygonalen Bauweise aufgrundder unregelmäßigen Gestalt der Steine keine starre Richtschnur verwendet werden konnte, wurden mit Hilfe eines als Richtmaß (
κανών) benutzten flexiblen Bleistücks die Steine den bereits gemauerten Steinen angepaßt
[1].
In der Auslegung und Bewertung der aristotelischen Lehre von der Epieikia differieren humanistische Rechtsdenker und nehmen dabei Bezug auf den «bleiernen Richtscheit»:
J. L. Vives positiv
[2], desgleichen
G. Bude, nach dem z.B. oberste Gerichte, die an die Vorschriften des Rechts nicht allenthalben gebunden sind, sich des «aequum et bonum» so bedienen müssen, «wie die Maurer, Zimmerleute und Bauleute das lesbische Richtmaß verwenden»
[3].
C. Catiuncula dagegen lehnt die «Nachahmung der lesbischen Bauleute» bei der Abwägung des «aequum et bonum» als gefährlich ab und beharrt auf der Bindung an das Gesetz: Der Richter soll bei der Ausfüllung von Lücken des Gesetzes in die Prärogative des Gesetzgebers nicht eingreifen
[4]. – Der Jurist
C. Dupré hat die Lehre von der Billigkeit und ausdrücklich die R.L. sogar als «basis atque fundamentum omnium legum» («Grundlage und Fundament aller Gesetze») aufgefaßt
[5].
Erasmus von Rotterdam hat die R.L. in seine Sprichwörtersammlung aufgenommen: «Man spricht von einer R.L., so oft ... nicht das Faktische sich der Regel, sondern die Regel sich dem Faktischen anpaßt, wenn das Gesetz sich den Sitten anfügt, nicht die Sitten durch das Gesetz verbessert werden»
[6]. An anderer
Stelle geißelt Erasmus eine Anpassung der «göttlichen Philosophie», der «dogmata Christi» an verderbte menschliche Sitten nach dem Vorbild der R.L.
[7], so auch
Th. Morus[8]. –
M. Luther definiert: «Lesbia regula est epiikia.» Er betont, daß das Richtmaß der «gantzen schnür und bley» nicht verletzt werde durch die Abweichung einzelner «rauher stein»
[9]. – In der Folgezeit ist diese Denkfigur sowohl in religionskritischer als auch – apologetischer Absicht eingesetzt worden. Der Atheist
M. Knutzen bringt die Uneinheitlichkeit der Bibel, deren Gebote einander widersprächen, auf die polemisch gemeinte Formel, die Bibel sei ein «canon ... vere Lesbius»
[10]. Dagegen interpretiert
J. G. Hamann die schmiegsame Autorität der Bibel mit der Metapher der R.L. gegen Lessings Angriffe im Fragmentenstreit auf der einen und gegen die Orthodoxen (das «scriptum est» als starres Gesetz) auf der anderen Seite
[11].
Für
G. B. Vico sind die «res humanae» so unwägbar und ungewiß, daß man an sie nicht mit dem Maßstab einer strengen Wissenschaft herangehen kann; sie sind vielmehr ein Fall für die «prudentia», deren Regel flexibel ist und sich an ihren Gegenstand anpaßt («non ex ista recta mentis regula, quae rigida est, hominum facta aestimari possunt; sed illa Lesbiorum flexili, quae non ad se corpora inflectit, spectari debent»)
[12].