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Wahrhaftigkeit

Wahrhaftigkeit Ethik und Moralphilosophie veracitas truthfulness bonne foi 5533 10.24894/HWPh.5533Jan SzaifUrs Thurnherr
(lat. veracitas; engl. truthfulness, veracity, verity; frz. véracité, véridicité, bonne foi)
I. Antike und Mittelalter. – Im Griechischen und Lateinischen kann die W., d.h. jene Charakterdisposition, die bewirkt, daß man Lügen und täuschenden Verhaltensweisen abgeneigt ist, mit den Wörtern ἀληθής/ἀλήθεια und ‹verus›/‹veritas› bezeichnet werden, die primär die Bedeutung ‹wahr›/‹Wahrheit› haben [1]. Wenn ἀληθής (auch ἀληθινός) bzw. ‹verus› (auch ‹verax›, ‹veridicus›) prädikativ auf eine Person bezogen werden, ist generell W. gemeint. Isidor von Sevillas etymologische Definition von ‹veridicus› (wahrhaftig ist derjenige, «der das Wahre sagt»: «verum dicit et veritatis adsertor est» [2]) ist freilich problematisch, weil oft auch derjenige, der im guten Glauben etwas Falsches sagt, als wahrhaftig bezeichnet wird. Die Frage der W. ist dabei klar zu unterscheiden von der Frage, ob ethische Sätze wahrheitsfähig seien, d.h., ob ihnen das Prädikat ‹wahr› zukommen könne [3].
Die erste philosophisch signifikante Auseinandersetzung mit dem Begriff der W. findet sich bei Platon[4]. Im ‹Hippias II› wird vor dem Hintergrundder sokratischen Gleichsetzung von Tugend mit Kompetenz/Wissen eine Argumentation entfaltet, die scheinbar zeigt, daß der Wahrhaftige derjenige ist, der am geschicktesten zu lügen vermag [5]. Diese Argumentation wird dann so verallgemeinert, daß die Differenz zwischen dem Tugendhaften und dem Schlechten überhaupt aufgehoben zu werden droht. Ziel dieser paradoxal-aporetischen Erörterung ist vermutlich, darauf hinzudeuten, daß W., oder Tugend überhaupt, wenn sie denn Wissen ist, als Wissen vom Guten zugleich die Motivation zum Tun des Guten einschließen muß. In der ‹Politeia› betrachtet Platon die W. als einen Aspekt jener grundlegenden Wahrheitsliebe, die bewirkt, daß man sowohl die im Irrtum liegende, unfreiwillige (Selbst-)Täuschung als auch die absichtliche Täuschung anderer zu vermeiden sucht [6]. Er bezeichnet diesen Charakterzug als die «Chorführerin» der Tugenden [7], genauer jener Tugenden, die zu einer noch ungeformten Charakterveranlagung (seelischen φύσις) gehören und die in der altakademischen und aristotelischen Tradition als «natürliche Tugenden» in Abhebung von den voll entwickelten, ‘eigentlichenʼ Tugenden bezeichnet werden. Der W./Wahrheitsliebe kommt nach Platon die fundierende Rolle im Komplex jener Charakterveranlagungen zu, durch die ein Mensch zu einem auf Erkenntnis und vollendete Arete ausgerichteten Bildungsgang prädisponiert wird (φιλόσοφος φύσις) [8].
In den klassischen Systematisierungen der antiken und mittelalterlichen Tugendlehre spielt die W. nur eine untergeordnete Rolle. In Aristoteles' ‹Nikomachischer Ethik› wird sie zu den homiletischen Tugenden gezählt [9]. Sie sei im geselligen Umgang jene Tugend, die der Grund dafür ist, daß man sich in seinem Verhalten und Reden so gibt, wie man ist (αὐθέκαστος) [10], und nicht bedeutender oder geringer scheinen will, als man ist. Sie ist die durch Wahrheitsliebe (φιλαληθής) [11] und Abneigung gegen falsches Scheinen motivierte Mitte zwischen den Lastern der Prahlerei und der εἰρωνεία (Ironie, s.d.). Sie ist eine Tugend, weil Lüge etwas «an sich Schlechtes» ist [12]. Sie grenzt sich primär gegen die Prahlerei ab, da diese das Schlimmere ist im Vergleich zur Ironie [13]. Die spätere Rezeption tendiert dahin, die Tugendlehre der ‹Nikomachischen Ethik› mit der zuerst durch Platon elaborierten Lehre von den vier Kardinaltugenden zu verbinden und die W. als eine der Kardinaltugend der Gerechtigkeit nachgeordnete Tugend zu betrachten [14].
Die bedeutendste Anknüpfung an den platonischen Gedanken, W. als Ausdruck des Grundstrebens der Seele nach Wahrheit zu verstehen, findet sich bei Augustinus, der zugleich eine rigoristische Deutung des normativen Gehalts der W. vertritt. Nach Platon rechtfertigt das Wahrheitsethos sehr wohl, daß man sich gegenüber Menschen, die nicht zur Einsicht befähigt sind, der wohlmeinenden Lüge (s.d.) bedient (nämlich um sie gleichsam durch das Falsche einem der Wahrheit gemäßen Leben näherzubringen) [15], und die peripatetischen Kommentatoren deuten die von Aristoteles konstatierte Schlechtigkeit «an sich» der Lüge so, daß die Haltung der W. gleichwohl unter bestimmten Umständen (z.B. aus Staatsräson) mit Lüge vereinbar sei [16]. Augustinus jedoch lehnt jede Rechtfertigung der Lüge aus den Umständen und intendierten Folgen ab [17]. Er beruft sich dafür u.a. auf die Funktion der Sprache, die das zum Ausdruck bringen solle, was jemand «in seinem Inneren» denkt, weshalb die Lüge ein verwerflicher Mißbrauch der Sprache sei [18]. Vor allem aber gründet der Augustinische W.-Rigorismus, der den moralischen Vorzug auch einer «mörderischen Wahrheit» («homicida veritas») [19] bejaht, in seiner Güterlehre, gemäß der die Wahrheit das höchste Gut für die Seele ist. Die wohlmeinende Lüge, mit der etwa das Leben eines Unschuldigen gerettet werden soll, sei eine Handlung, mit der ein temporales Gut (das irdische Leben eines Menschen) höher gestellt werde als ein ewiges Gut, nämlich das ewige Leben der Gemeinschaft mit der Wahrheit (die, anknüpfend u.a. an Joh. 14, 6, mit Gott identifiziert wird) [20]. Kategorische W. ist demnach Ausdruck einer Willensdisposition, die der Rangordnung der Güter adäquat ist und ihren Zielpunkt in Gott, der Wahrheit, als dem höchsten Gut hat [21].
In der Rezeption der aristotelischen Lehre durch Autoren der Hochscholastik macht sich die systematische Spannung zwischen der enggefaßten aristotelischen Deutung der W. als Gegensatz besonders zur Prahlerei und der umfassenden augustinischen Antithese von W. und Lüge bemerkbar, deren doktrinale Implikationen bei Petrus Lombardus lehrbuchhaft zusammengefaßt werden [22]. Hinsichtlich der Frage des normativen Gehalts der W. unterscheidet Albert der Grosse die «theologische» Perspektive auf die W. als einer «virtus perfecta» von W. als Form «bürgerlicher Tugend» («civilis virtus») und läßt das rigorose Lügenverbot nur für W. in theologischer Perspektive gelten [23]. Daß die W. eine der Kardinaltugend ‘Gerechtigkeitʼ zugeordnete sekundäre Tugend ist («virtus secundaria»), begründet Thomas von Aquin damit, daß sie nur ein Teilmoment des Begriffs der Gerechtigkeit erfüllt: Sie sei nicht auf ein Geschuldetes dem Gesetz nach («debitum legale»), sondern auf ein nur sittlich Geschuldetes («debitum morale», «honestatis causa») bezogen [24].
Jan Szaif
[1]
Vgl. ‹Wahrheit I.›.
[2]
Isidor von Sevilla: Etymol. X, 276.
[3]
Vgl. dazu: Art. ‹Wahrheit, praktische bzw. moralische›.
[4]
Demokrit: VS 68, B 302, n. 198, ist inauthentisch (abhängig von Platon: Resp. 490 c u.a.).
[5]
Platon: Hipp. min. 376 c.
[6]
Resp. 485 bf. 535 df.; Leg. 730 c; Resp. 382 bf.
[7]
Resp. 490 c 2f. 8; vgl. 490 a 1; Leg. 730 c 1f.
[8]
Resp. 485 a–487 a. 490 a–c.
[9]
Aristoteles: Eth. Nic. II, 7, 1108 a 9–23; IV, 13, 1127 a 13ff.; vgl. Eth. Eud. II, 3, 1221 a 6. 24f.; III, 7, 1233 b 38–1234 a 3; Magna mor. I, 7, 1186 a 24–27; 33, 1193 a 28ff.
[10]
1127 a 34f.
[11]
b 4.
[12]
a 28f.
[13]
b 7–9. b 31f.
[14]
z.B. Ps.-Aristoteles: De virtutibus 1250 b 24; anders: 1250 b 42 anknüpfend an Eth. Nic. 1124 b 30; Cicero: De invent. II, 161; De off. I, 23; Wilhelm von Auxerre: Summa aurea III, c. 1, hg. J. Ribaillier (Grottaferrata 1986) 555, 118ff.; Thomas Aqu.: S. theol. II–II, 109, 3.
[15]
Platon: Resp. 331 cf. 382 c–e. 389 bf. 414 b 8f.
[16]
Aspasios: In IV Eth. Nic. CAG 19/1, hg. G. Heylbut (1889) 123, 2–5; vgl. Anon.: In IV Eth. Nic. CAG 20, hg. G. Heylbut (1892) 198, 22ff.
[17]
Vgl. P. Kieseling: Einf., in: Augustinus: Die Lüge und die Gegenlüge [1953]; vgl. Art. ‹Lüge›. Hist. Wb. Philos. 5 (1980) 533–545, 534f.
[18]
Augustinus: Enchirid. 22.
[19]
C. mendacium 36.
[20]
Vgl. Art. ‹Wahrheit II. A.›.
[21]
De mendacio X, 19, 38–41; C. mendacium 38; vgl. z.B. De lib. arb. II, 144.
[22]
Petrus Lombardus: Sent. III, d. 38 (Grottaferrata 1981) 213–218.
[23]
Albert der Gr.: Super ethica IV, 14. Op. omn. 14/1, hg. W. Kübel (1972) 1, 288, 37ff.
[24]
Thomas von Aquin: S. theol. II–II, 109, 3; vgl. 80, 1 c; vgl. Art. ‹Lüge›, a.O. [17] 536f.
P. Wilpert: Die W. in der aristot. Ethik. Philos. Jb. 53 (1940) 324–338. – J. Szaif: Die Aletheia in Platons Tugendlehre, in: M. van Ackeren (Hg.): Platon verstehen (2004) 183–209.
II. Neuzeit. – In der deutschen Sprache findet sich das Wort ‹W.› eigentlich erst im Neuhochdeutschen [1]. Die Wortbildung stützt sich auf die zwei älteren Wörter ‹wahrhaft› und ‹wahrhaftig›, die beide den Inhalt «die wahrheit redend, aufrichtig» [2] haben können. ‹W.› bildet zusammen mit ‹Aufrichtigkeit›, ‹Ehrlichkeit› [3], ‹Redlichkeit› [4], ‹Wahrheitsliebe› und ‹Authentizität› ein nicht ohne Schwierigkeiten zu differenzierendes Wortfeld. Sowohl das englische ‹veracity› [5] als auch das französische ‹véracité› [6] stammen ursprünglich aus dem 17. Jh. Ein wesentlicher thematischer Schwerpunkt der neuzeitlichen Diskussion der W. bleibt die Bestimmung des Gültigkeitsbereichs der W.-Pflicht. Auffällig ist insgesamt der Wechsel zwischen den unterschiedlichen begrifflichen Akzentuierungen, die sich ergeben, wenn die W. gegenüber anderen oder die W. gegenüber sich selbst gemeint ist.
Nach R. Descartes besteht ein spezifisches Wesensmerkmal Gottes darin, daß dieser wahrhaftig ist («véritable» [7] oder «verax» [8]). Die göttliche W., die sich aus der Vollkommenheit Gottes herleiten läßt [9], impliziert, daß Gott niemals betrügt und daß er aus diesem Grund auch in keiner Weise als Ursache menschlicher Irrtümer («causa errorum» [10]) anzusehen ist. Im Zusammenhang der Diskussion verschiedener Wahrheitsbegriffe spricht J. Locke von der moralischen Wahrheit, «which is speaking Things according to the persuasion of our own Minds ...» [11]. Bezogen auf Lockes Definition der moralischen Wahrheit [12], bringt G. W. Leibniz den Ausdruck «Veracité» [13] ins Spiel. Unmittelbar vorher hat jedoch S. Pufendorf bereits einen Unterschied zwischen den Begriffen ‹moralische Wahrheit› und ‹W.› herausgestrichen [14]. Gegen eine entsprechende Gleichsetzung von moralischer Wahrheit und W. wendet sich auch Ch. Wolff[15]. Zwar orientiert sich der Begriff der W. an dem der moralischen Wahrheit, aber für ihn besteht die W. in der Grundeinstellung, das moralisch Wahre treffen zu wollen [16] («veracitas ... est animus, aut, si mavis constans & perpetua voluntas moraliter verum loquendi, quando alteri animi tui sensa significare teneris ...») [17]. Im Horizont seiner Begriffsunterscheidung leistet Wolff jene Vorarbeit, aufgrundderen «später andere Autoren eine unbedingte Pflicht, die Wahrheit zu sagen, begründen» [18].
Nach I. Kant kann W. weitgehend mit Aufrichtigkeit gleichgesetzt werden [19], wobei Kant die W. vor allem ex negativo als «Widerspiel» der Lüge definiert [20]. Im Bereich der Rechtslehre stellt die W. eine unbedingte Pflicht gegenüber jedem anderen Menschen dar [21]. Da die W.-Pflicht «als die Basis aller auf Vertrag zu gründenden Pflichten angesehen werden muß, deren Gesetz, wenn man ihr auch nur die geringste Ausnahme einräumt, schwankend und unnütz gemacht wird» [22], mithin «die oberste rechtliche Bedingung» [23] auf dem Feld der Aussagen beschreibt und mit ihrer Verletzung «die Rechtsquelle unbrauchbar» würde, bezieht sie sich als Pflicht auf die «Menschheit überhaupt» [24]. Im Rahmen der Tugendlehre bzw. unter moralphilosophischem Aspekt hingegen gehört die W. gemäß Kant zu den «Pflichten gegen sich selbst» [25]. Vor dem Hintergrundjener Definition der Lüge, wie sie Augustinus in Anlehnung an Sallust vorlegt [26], deutet Kant die Verletzung der W.-Pflicht wie schon Augustinus als einen «Mißbrauch der Sprache» [27], d.h. des «Vermögens der Mittheilung seiner Gedanken» [28]. Weil einem solchen Mißbrauch etwas zutiefst Widervernünftiges eignet und weil bei Kant die Vernünftigkeit den inneren Wert eines Menschen begründet, läßt sich die Verletzung der W.-Pflicht auch als «Wegwerfung und gleichsam Vernichtung seiner Menschenwürde» [29] beschreiben.
G. W. F. Hegel ordnet die W. «den besondern Pflichten gegen die Anderen» [30] zu; seine Auffassung bewegt sich dabei in der Nähe der aristotelischen Definition der W. als einer homiletischen Tugend. So begreift Hegel die W. als «Gleichheit dessen, was ist und dessen man sich bewußt ist, mit demjenigen ..., wie man für Andere da ist ...» [31].
Negativ konnotiert ist die W. bei F. Nietzsche: « ... wahrhaft zu sein, d.h. die usuellen Metaphern zu brauchen, also moralisch ausgedrückt: von der Verpflichtung, nach einer festen Convention zu lügen, schaarenweise in einem für alle verbindlichen Stile zu lügen» [32]. Zum einen scheint die W. für das Funktionieren des Zusammenlebens der Menschen notwendig zu sein: «Die Noth erzeugt, unter Fällen, die W., als Existenzmittel einer Societät» [33]. Zum anderen darf der Wahrhaftige aber nicht für sich in Anspruch nehmen, er spreche die Wahrheit: «So lernt doch, ... dass die Wahrheit anders bewiesen wird, als die W., und dass letztere durchaus kein Argument für die erstere ist!» [34]. Denn genau darin liegt das Negativum herkömmlicher W. «Auf dieser Stufe der W. stehen noch viele brave Menschen: wenn sie sich selbstlos fühlen, scheint es ihnen erlaubt, es mit der Wahrheit leichter zu nehmen» [35]. Nietzsche versucht das Positivum des Wahrhaftigseins, das er mit spezifischer intellektueller Aufrichtigkeit verknüpft, darum mit einem neuen Begriff zu fassen: der «Redlichkeit» [36].
Eine ganz andere Unterscheidung hat F. Paulsen im Blick, wenn er an der W. einen negativen und einen positiven Aspekt auseinanderhält. Ex negativo definiert, beschreibt ‹W.› das Verbot zu lügen; in der positiven Bestimmung meint ‹W.› das Gebot: «diene dem Nächsten mit der Wahrheit» [37]. Das Lügenverbot als «negative W.» verweist auf das Prinzip der Gerechtigkeit; das Gebot der Förderung der Wahrheit als «positive W.» orientiert sich an dem der Nächstenliebe. Die negative W. gründet auf der positiven, die ihrerseits wiederum zwei Aspekte einschließt: «erstens im persönlichen Verkehr mit dem Einzelnen, wo sie die Form des Belehrens und Beratens, des Ermahnens und Zurechtweisens hat; zweitens im öffentlichen Dienst der Wahrheit, wo sie die Form des Forschens, des Lehrens und Predigens annimmt» [38].
Nach der Auffassung von P. Natorp ist eine Abgrenzung zwischen «innerer» und «äußerer W.» vorzunehmen [39]. Bei der «äußeren W.» geht es darum, anderen gegenüber aufrichtig zu sein; bei der «inneren W.» besteht die Verfehlung in der «Lüge gegen sich selbst» bzw. in einer Art Selbsttäuschung (s.d.)[40]. Die innere W. bildet laut Natorp die Basis der äußeren W. und im Unterschied zu dieser eine «unbedingte, ausnahmslose Pflicht» [41]. Darüber hinaus repräsentiert die innere W. den besonderen Fall einer Tugend, die nicht aus dem Zusammenleben der Menschen begründet werden kann: So «liegt ... der schließliche Grund dieser Tugend im Selbstbewußtsein des Individuums, nicht an sich in äußeren, gesellschaftlichen Beziehungen» [42].
Um ein besonderes Moment ergänzt W. Koppelmann die bisherigen Definitionen der W. als einer Pflicht. Er wendet sich gegen jede Form sogenannter «Geistesknechtschaft ..., deren Wesen in der Unterdrückung des freien Gedankenaustausches und der freien Meinungsäusserung besteht» [43]. Zur W. im weiteren Sinne [44] gehört nach ihm die Pflicht, sich sowohl auf dem Feld des Denkens und Redens als auch im Bereich des Handelns aktiv und «nach Kräften» für «das Recht der freien Meinungsäusserung» und «das Recht der Selbstbestimmung» der Vernünftigen insgesamt einzusetzen: «gegen allen von aussen kommenden Druck» sowie «gegen alle blosse Gewalt» [45].
H. Cohen sieht in der W. jene grundlegende Tugend, die den «Weg der Selbsterkenntnis» beschreibt [46] und die im Sinne der sokratisch-platonischen Tradition auf die Formel gebracht werden kann: «Rechenschaft geben» [47]. «Die W. fordert für die Selbsterkenntnis beständige Selbstprüfung und Selbstkontrolle» [48]. Für N. Hartmann realisiert die W. einen «Intentionswert», wobei der «intendierte Wert» und Bezugspunkt der W. die «objektive Wahrheit» bildet [49]. Im Anschluß an diese Unterscheidung führt er einen Begriff «öffentlicher W.» ein, ohne diesen genauer zu bestimmen [50].
J.-P. Sartres Auseinandersetzung mit der W.-Thematik konzentriert sich auf die innere W. bzw. die innere Unwahrhaftigkeit («mauvaise foi») [51]. Für Sartre bildet die Unwahrhaftigkeit als eine Form der Selbsttäuschung [52] Signum und Grenze der menschlichen Seinsweise [53]. Eigentliche W., die in der Koinzidenz von Bewußtsein und Sein bestünde, scheint für Menschen grundsätzlich unmöglich zu sein. «Et cette impossibilité ... est notre incapacité même à nous reconnaître, à nous constituer comme étant ce que nous sommes, elle est cette nécessité qui veut que, dès que nous nous posons comme un certain être ..., nous dépassons cet être – et cela non pas vers un autre être: vers le vide, vers le rien» [54]. O. F. Bollnow unternimmt den Versuch, die Tugend der W. in Abgrenzung zu den verwandten Tugenden wie der Ehrlichkeit, der Aufrichtigkeit, der Offenheit und der Echtheit zu bestimmen [55]. Dabei setzt er W. mit innerer W. in eins [56]. W. erschöpft sich für ihn daher nicht einfach darin, daß man nur das sagt, was man tatsächlich denkt, sondern sie besteht wesentlich in einem Selbstverhältnis des Menschen [57]. Dieses Selbstverhältnis bezieht sich mit auf das Spannungsverhältnis zwischen dem eigenen Bedürfnis, sich anzupassen, und dem Vermögen der Selbstbehauptung. «W. ist die einem Widerstand abgenötigte Durchsichtigkeit eines Menschen für sich selbst» [58].
Nach J. Habermas ist W. neben Verständlichkeit, Wahrheit und Richtigkeit eines der vier Momente der Vernünftigkeit [59]. Alle vier zusammen bezeichnen das Minimalinventar jener «Geltungsansprüche», die bei jeder «auf Verständigung angelegten Kommunikation» erhoben werden [60]. Im Gegensatz zu den Ansprüchen auf Wahrheit und auf Richtigkeit kann der Anspruch auf W. allerdings laut Habermas im Bereich echter Kommunikation keineswegs «diskursiv», sondern lediglich «in Handlungszusammenhängen» überprüft werden [61]. Dem Anspruch auf W. steht auf seiten der Kommunikationspartner gegebenenfalls die «Glaubensgewißheit» gegenüber [62]. Schließlich ist mit ‹W.› eine Voraussetzung der «idealen Sprechsituationen» genannt. «Das ... W.-Postulat beschreibt die formale Eigenschaft reinen kommunikativen Handelns, die für die Teilnehmer praktischer Diskurse, soweit diese die Kraft rationaler Motivation sollen entfalten können, gefordert werden muß» [63].
In jüngster Zeit versucht B. Williams, die Frage nach dem Stellenwert der W. in ihrem Verhältnis zur Wahrheit, zur Freiheit und zur Gerechtigkeit zu klären [64]. Das Ideal der W. und die Vorbehalte gegenüber «objektiver Wahrheit» eröffnen ein Spannungsfeld [65], innerhalb dessen sich nach Williams die Grundfrage aufdrängt: «Einen wie anspruchsvollen Wahrheitsbegriff brauchen wir, um uns die W. verständlich zu machen?» [66].
Urs Thurnherr
[1]
Vgl. Art. ‹Wahrhaftigkeit›. Grimm 13 (1922) 836–838, 836.
[2]
Art. ‹Wahrhaft›, a.O. 813–822, 813; Art. ‹Wahrhaftig›, a.O. 825–835, 826.
[3]
Vgl. Art. ‹Ehrlichkeit›. Hist. Wb. Philos. 2 (1972) 325f., hier: 326.
[4]
Vgl. Art. ‹Redlichkeit›. Hist. Wb. Philos. 8 (1992) 363–369, hier: 363.
[5]
Vgl. The Oxford English dict. 18 (21989) 526.
[6]
Vgl. Frz. etymol. Wb. 14 (1961) 274.
[7]
R. Descartes: Disc. de la méth. IV, 8 (1637). Oeuvr., hg. Ch. Adam/P. Tannery [A/T] (Paris 1897–1913, 2196474) 6, 40.
[8]
Principia philos. I, 29 (1644). A/T 8/1, 16.
[9]
Vgl. Medit. de prima philos. IV, 17 (1641). A/T 7, 62.
[10]
a.O. [8].
[11]
J. Locke: An ess. conc. human underst. IV, 5, § 11 (1690), hg. P. H. Nidditch (Oxford 1975) 578.
[12]
Vgl. Art. ‹Wahrheit, praktische bzw. moralische›.
[13]
G. W. Leibniz: Nouv. ess. sur l'entend. humain IV, 5, § 11 [1703–05] (1765). Akad.-A. VI/4 (1962) 397.
[14]
S. Pufendorf: De officio VII, 248 (1673); vgl. M. Annen: Das Problem der W. in der Philos. der dtsch. Aufklärung (1997) 27 (Anm. 42).
[15]
Vgl. hierzu und im Folgenden: Annen, a.O. bes. 23–28.
[16]
Vgl. Ch. Wolff: Jus naturae § 181 (1743). Ges. Werke II/19, 120f.; Philos. moralis sive Ethica § 522 (1753), a.O. II/16, 709f.
[17]
Eth., a.O. 710.
[18]
Annen, a.O. [14] 28.
[19]
I. Kant: Met. der Sitten (1797). Akad.-A. 6, 429.
[20]
a.O.
[21]
Vgl. Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen (1797). Akad.-A. 8, 426. 428f.
[22]
a.O. 427.
[23]
429.
[24]
426.
[25]
Vgl. a.O. [19].
[26]
Vgl. Art. ‹Lüge›. Hist. Wb. Philos. 5 (1980) 533–545, hier: 534.
[27]
Vgl. S. Dietz: Der Wert der Lüge (2002) 128–198.
[28]
Kant, a.O. [19].
[29]
a.O.
[30]
G. W. F. Hegel: Philos. Propädeutik (1809/11, 1840) 92.
[31]
a.O.; vgl. Art. ‹Lüge›, a.O. [26] 542.
[32]
F. Nietzsche: Über Wahrheit und Lüge im aussermoral. Sinne § 1 [1870–73]. Krit. Ges.ausg., hg. G. Colli/M. Montinari [KGA] (1967ff.) 3/2, 375; vgl. hier und im Folgenden: A. Danecke: W. (1971) 23–39.
[33]
Nachgel. Frg. Sommer 1872–Anfang 1873 19[177]. KGA 3/4, 61.
[34]
Morgenröthe I, § 73 (1881/87). KGA 5/1, 68.
[35]
V, § 456, a.O. 279.
[36]
a.O.; vgl. Art. ‹Redlichkeit›, a.O. [4] 366.
[37]
F. Paulsen: System der Ethik (1889) 535.
[38]
a.O. 554.
[39]
Vgl. P. Natorp: Sozialpädagogik (1899, 21904) 112f. 116f. 124f.
[40]
a.O. 112.
[41]
113.
[42]
a.O.
[43]
W. Koppelmann: Kritik des sittl. Bewusstseins (1904) 78.
[44]
a.O. 128.
[45]
126f.
[46]
H. Cohen: Ethik des reinen Willens (1904, 41923) 504f.
[47]
a.O. 516f.
[48]
505.
[49]
N. Hartmann: Ethik (1926) 462.
[50]
a.O.
[51]
Vgl. J.-P. Sartre: L'être et le néant (Paris 1943) 85–111, bes. 87f.
[52]
Vgl. Art. ‹Selbsttäuschung III.›. Hist. Wb. Philos. 9 (1995) 544.
[53]
Sartre, a.O. [51] 94ff.; vgl. ferner: Danecke, a.O. [32] 121–125.
[54]
a.O. 102.
[55]
Vgl. O. F. Bollnow: Wesen und Wandel der Tugenden (1958) 135–154.
[56]
a.O. 139.
[57]
135. 139. 148.
[58]
149.
[59]
Vgl. J. Habermas: Wahrheitstheorien (1972, 1995) 137; vgl. dazu: Dietz, a.O. [27] 94–105.
[60]
a.O. 137f.
[61]
139. 182f.
[62]
140ff.
[63]
178.
[64]
B. Williams: Der Wert der Wahrheit (1998), dtsch. Übers. der unveröff. Vorlesungen: Truthfulness as a political ideal [1996]; vgl. Truth and truthfulness (Princeton 2002).
[65]
a.O. 11f.
[66]
13.
S. Bok: Lying (New York 1978). – D. Nyberg: The varnished truth (Chicago 1993). – M. Annen s. Anm. [14]. – S. Dietz s. Anm. [27].