Terminus (griech.
ὅρος; engl. term; frz. terme; ital. termine). Der Begriff ‹T.› spielt in der philosophischen Literatur des lateinischen Mittelalters ganz allgemein eine Rolle als Übersetzung des griechischen Ausdrucks
ὅρος: So wird in der aristotelischen Philosophie der Begriff
ὅρος in der Bedeutung ‘Definitionʼ gebraucht. «Est autem terminus quidem oratio, quid est esse significans» (
ἔστι δ'ὅρος μὲν λόγος ὁ τὸ τί ἦν εἶναι σημαίνων)
[1]. Dann aber auch im Sinne von ‘Zielpunktʼ einer Relation, bes. der Erkenntnisrelation, sowie in der Bedeutung ‘Ergebnisʼ oder ‘Endeʼ einer Handlung. T. kann damit sowohl das Produkt oder Endergebnis eines Erkenntnisvorgangs als auch das sein, worauf die Erkenntnis sich als ihr Ziel richtet, das Objekt.
Thomas von Aquin sagt vom inneren Wort («verbum interius»), dem fertigen Begriff, es sei die erkannte Intention und damit der Endpunkt («terminus») des intellektiven Vorgangs («quasi terminus intellectualis operationis»; «conceptio consideratur ut terminus actionis»)
[2], was aber nicht mit dem äußeren Gegenstand als Objekt der Erkenntnis zu verwechseln ist.
Johannes Duns Scotus betont dagegen stärker den relationalen Charakter der Erkenntnis. Für ihn ist ein T. das, worauf die Erkenntnis sich notwendig richtet. Auf das Objekt als T. der Erkenntnis läßt sich weniger verzichten als auf die teilursächliche Verursachung der Erkenntnis durch eben diesen Gegenstand. Es würde nach Scotus geradezu einen Widerspruch einschließen, einen Erkenntnisakt ohne ein ihn terminierendes Objekt anzunehmen
[3].
Die Geschichte des T.-Begriffs im engeren, logischen, Sinne beginnt mit dem Bekanntwerden der ‹Ersten Analytiken› des
Aristoteles im 12. Jh. Darin wird dasjenige als ‹T.› bezeichnet, worin eine Proposition zerlegt werden kann, wie z.B. das Prädikat und das, wovon etwas prädiziert wird, unabhängig davon, ob ihm das Sein oder Nichtsein zugesprochen oder nicht zugesprochen wird (
Ὅρον δὲ καλῶ εἰς ὃν διαλύεται ἡ πρότασις, οἷον τό τε κατηγορούμενον καὶ τὸ καθ' οὗ κατηγορεῖται, ἢ προστιθεμένου ἢ διαιρουμένου του εἶναι)
[4].
Boethius übersetzt: «Terminum vero voco in quem resolvitur propositio, ut praedicatum et de quo praedicatur, vel apposito vel diviso esse et non esse»
[5]. Unter Wiederaufnahme dieser Boethianischen Übersetzung versteht man ab dem 12. Jh. unter ‹T.› die Außenglieder einer Proposition.
Die terministische Logik (vgl. Art. ‹Terminismus›) ist eine Erweiterung der früheren Namenlogik. Unterscheidungen, die fortan als Eigenschaften der Termini gelten, werden von
Gilbert von Poitiers und
Anselm von Canterbury noch den Nomina zugesprochen
[6]. Auch
Peter Abälard differenziert bereits zwischen der «appellatio» (Benennung, Referenz) eines Namens und dessen Signifikation (s.d.)
[7]. Einen wichtigen Schritt in der Entstehung der eigentlichen terministischen Lehrbücher stellt die ‹Ars Meliduna› (1160 in Paris) dar
[8]. Sie enthält bereits ein Kapitel ‹De terminis›, in dem die «impositio» (Einsetzung), «appellatio», «significatio» und Mehrdeutigkeit der Termini behandelt wird, und ein weiteres, in dem die Signifikate der Termini thematisiert werden (‹De significatis terminorum›)
[9].
Die terministische Logik gewinnt in Oxford und Paris in den Jahren 1160–1250 zunehmend an Bedeutung und findet in den dreißiger Jahren des 13. Jh. in zwei ungefähr gleichzeitig entstandenen Werken, den ‹Introductiones in logicam› von
Wilhelm von Sherwood[10] und den später so genannten ‹Summule logicales› von
Petrus Hispanus[11], zu ausgereifter Darstellung. Beide Abhandlungen unterscheiden als wesentliche Eigenschaften der Termini ihre Signifikation von der Supposition
[12] und der «appellatio» (Benennung). Die «significatio» (Bezeichnung) eines T. ist die Repräsentation einer Sache durch eine stimmliche Verlautbarung. Termini signifizieren das, wofür ihr stimmlicher Laut eingesetzt wurde, und zwar sowohl Universalien als auch singuläre Dinge. Die Supposition dagegen ist die «acceptio» (Auffassung) eines substantivischen T. für etwas. Die Signifikation geht der Supposition voraus. Ein T. kann nur dann supponieren, wenn er bereits etwas bezeichnet («Significatio termini ... est rei per vocem secundum placitum repraesentatio. ... omnis res auf ... [est] universalis aut particularis ... suppositio vero est acceptio ipsius termini iam significantis rem pro aliquo»)
[13].
Im 14. Jh. beginnt man im Rückgriff auf
Augustins «verba mentalia»
[14] – vorsprachliche mentale Begriffe, die die Zeichenfunktion der gesprochenen Sprache allererst ermöglichen –, neben den gesprochenen und geschriebenen Termini gedachte (mentale) Termini einzuführen. Verbunden mit der aristotelischen Lehre von den Eindrücken der Seele (
παθήματα τῆς ψυχῆς)
[15], die im Gegensatz zu den geschriebenen und gesprochenen Zeichen für alle Menschen dieselben sind, erlangt der ‹terminus mentalis› [t.m.] als Synonym von ‹conceptus mentis› (geistiger Begriff) und ‹intentio animae› eine übergeordnete Stellung in der Ordnung des Bezeichnens. Denn er bezeichnet auf natürliche Weise, aufgrundeiner angenommenen natürlichen Ähnlichkeit bzw. Folgebeziehung zu den bezeichneten Dingen («res extra»), während die «termini vocales et scripti» (die gesprochenen und geschriebenen Termini) nur auf konventionelle Weise dasselbe bezeichnen, was der t.m. zuerst und eigentlich bezeichnet («Dico autem voces esse signa subordinata conceptibus seu intentionibus animae ... quia voces imponuntur ad significandum illa eadem quae per conceptus mentis significantur, ita quod conceptus primo naturaliter significat aliquid et secundario vox significat illud idem»)
[16]. Gesprochene und geschriebene Termini können als willkürliche Zeichen ihr Signifikat ändern, während der t.m. sein Signifikat nicht nach Vereinbarung ändern kann, da er die natürliche Ähnlichkeit des Bezeichneten ist
[17]. Die Mentalisierung des T. hat vielfältige Diskussionen über den Status des T. in der Proposition zur Folge.
1) Einerseits wird von
Wilhelm von Crathorn und
Johannes Buridan der Zeichencharakter des t.m. problematisiert. Die übliche Auffassung von Signifikation (nämlich die Konstitutionsleistung im Intellekt) passe eigentlich nicht auf die mentalen Termini, da diese nicht ursächlich einen Erkenntnisakt etablieren (das können nur die Laut- oder Schriftzeichen). Sie sind diese Erkenntnisakte vielmehr selbst bzw., nach einer anderen Theorie, die intentionalen Objekte eines solchen Aktes
[18]. Andererseits wird in Frage gestellt, ob eine mentale Proposition aus separaten Teilen, eben den «termini mentales», zusammengesetzt sei.
Wilhelm von Ockham nimmt an, daß jedem lautsprachlichen Ausdruck ein gedachter T. entspricht
[19]. Jede gedachte Proposition muß aus mindestens drei Termini bestehen, dem Subjekt, dem Prädikat und der Kopula, was jedoch nicht heißt, daß sie die Gleichzeitigkeit von drei Mentalakten im Intellekt voraussetzt
[20].
Gregor von Rimini und
Pierre d'
Ailly[21] bestreiten eine «Zusammensetzung des Mentalsatzes aus distinkten Teileinsichten»
[22]. Begründet wird das durch die mögliche Vertauschbarkeit von Subjekt- und
Prädikat-T. Denn die Sukzessivität bzw. das Nebeneinander in gesprochenen und geschriebenen Sätzen hat in der Mentalsphäre kein Äquivalent. Nichts würde verhindern, daß der lautsprachlichen Aussage ‘Alles Weiße ist eine Entitätʼ die mentalsprachliche Aussage: ‘Jede Entität ist eine Weißeʼ, welche falsch wäre, zugeordnet würde
[23].
Ockham selbst hat diesen Einwand als «schwierig aufzulösen» anerkannt und kommt am Ende seines ‹Peri Hermeneias›-Kommentars zum Schluß, daß die Mentalproposition sowohl als zusammengesetzte wie auch als ein Äquivalent zu einer solchen Zusammensetzung («aliqua componitur ex tali subiecto et praedicato et copula, et aliqua est aequivalens tali composito») bzw. als ein Erkenntnisakt («propositio est actus intelligendi») aufgefaßt werden könne
[24].
Divergente Auffassungen in dieser Frage beschäftigen noch bis ins 17. Jh. die terministische Logik. Die meisten Skotisten vertreten eher die Komplexität der Mentalproposition
[25], während die Thomisten und einige Jesuiten eher die Einheit und Unteilbarkeit der Mentalproposition betonen. Damit wird allerdings der Status des Mental-T. selbst in Frage gestellt. Denn, so
Rodrigo de
Arriaga, wenn die Mentalproposition nicht aus einem dreifachen Akt zusammengesetzt, sondern gänzlich unteilbar ist, dann gibt es im Geist oder in der Mentalproposition keine Termini im eigentlichen Sinne («Si propositio mentalis non sit composita ex triplici actu sed indivisibilis omnino ... in mente seu in propositione mentali non esse proprie terminos, quia res omnino indivisibilis non potest esse extremum sui ipsius»)
[26]. Auch
F. Oviedo verweist auf die Schwierigkeit, von den Mentaltermini als den Außengliedern einer Mentalproposition zu sprechen, da diese als «simplex qualitas» keine Teile hat
[27]. Bereits nach
Hieronymus Pardo ließe sich allenfalls im uneigentlichen Sinn von Mentaltermini reden, insofern wir durch einen gedanklichen Akt erfassen, was wir durch mehrere Vokaltermini ausdrücken
[28].
2)
Hugh Lawton[29] und
Wilhelm von Crathorn[30] hingegen stimmen zwar der Zusammensetzung der Mentalproposition aus einzelnen Termini zu, bekämpfen jedoch die Auffassung, daß die «similitudines rerum», bzw. die Erkenntnisakte selbst, in Satzzusammenhänge eintreten könnten. Ein t.m. ist demnach allein dasjenige «verbum mentale», das eine Ähnlichkeit des gesprochenen oder geschriebenen Wortes darstellt («Nulla propositio mentalis ... correspondens propositioni prolatae fit ex terminis mentalibus, quae sunt similitudines rerum differentium specie a terminis prolatis»)
[31]. Ein sprachunabhängiges Denken in Sätzen im Sinne einer mentalen Idealsprache, wie sie Ockham vorschwebte, gibt es nicht
[32].
3) Die Diskussion um die «termini mentales» beeinflußt in erheblichem Maß den Universalienstreit und erkenntnistheoretische Positionen. Nach der von
Ockham zunächst vertretenen fictum-Theorie treten die Mentaltermini an die Stelle der Universalien, sie sind daher das, was wir erkennen, wenn wir Allgemeines erkennen («termini propositionum scitarum ... sunt universalia de qui-bus scientia»
[33] – «conceptus terminat intellectionem»
[34]).
Allerdings bestätigt auch der späte Ockham, Wissenschaft handle von den vergänglichen Dingen nur insofern, als sie von den mentalen Termini, die jene Dinge supponieren, handelt: «Sicut quod aliqua scientia dicitur esse de rebus generabilibus et corruptibilibus, hoc est de terminis supponentibus in propositionibus scitis pro talibus rebus generabilibus»
[35].
Diesem Standpunkt wird von seiten der Realisten heftigst widersprochen.
John Wiclif hält es für eine ‘Sünde gegen den heiligen Geistʼ, die Universalien lediglich als Termini fassen zu wollen
[36].
Johannes Gerson beklagt die «Roheit der Terministen», die das «esse obiectale» des Seienden einseitig in den T. verlegen, und betont gegen Ockham, daß die Metaphysik und die Physik die Dinge außerhalb der Seele zu ihren hauptsächlichen Gegenständen habe
[37]. In seinem Kommentar zur Kategorienschrift vertritt
Walter Burleigh die These, daß Subjekt- und Prädikattermini die Dinge außerhalb des Geistes seien, während allein die Kopula ein Sein «in mente» habe
[38].
Mit der zunehmenden Ausbreitung der terministischen Logik entstehen im 14. Jh. als neue Textgattung die sog. ‹Parva logicalia›
[39], eigenständige Abhandlungen, die sich hauptsächlich mit den Eigenschaften der Termini beschäftigen. Sie dienen als logische Propädeutika und sind oftmals Ausführungen zu Petrus Hispanus' ‹Tractatus›.
In den großen Logiken (so der ‹Logica Magna› des
Paul von Venedig[40] oder des
John Major) werden Definitionen von ‹T.› und ‹significatio› allen weiteren Untersuchungen vorangestellt.
Insgesamt ist die Entwicklung des Begriffs ‹T.› im MA gekennzeichnet durch eine zunehmende Ausdehnung des Begriffsumfangs. Zunächst gelten mit
Boethius nur die beiden Außenglieder der Proposition, also Subjekt und Prädikat, als Termini («omnis ... propositio duos habet terminos»
[41]), dann jedoch werden all jene sprachlichen Ausdrücke mit hinzugenommen, die irgendein in der Rede ausgedrücktes Verhältnis bestimmen («Quaelibet dictiones quae determinare habent habitudinem vel respectum aliquem in locutione»)
[42]. So gelten innerhalb des Satzes ‘Ego video Sortes cum Platoneʼ die Nomina ‹Sortes› und ‹Plato› als Termini, da sie den Bezug des Verbs ‹video› bzw. der Präposition ‹cum› bestimmen. Nach
Ockham sind auch die Synkategoremata zu den Termini zu zählen, da sie die kategorematischen Termini determinieren («Omne illud quod potest esse copula vel extremum propositionis categoricae, videlicet subiectum vel praedicatum, vel etiam determinatio extremi vel verbi»
[43]). An einer Stelle spricht er von den «termini syncategorematici»
[44], schließt aber in der eng gefaßten Bestimmung von ‹T.› die Synkategoremata aus dem Begriffsumfang noch aus
[45].
Seit
Pierre d'
Ailly werden die Synkategoremata dann zu Termini erklärt, die «aliqualiter» (auf irgendeine Weise) signifizieren. Damit lautet die für nahezu alle folgenden T.-Traktate maßgebliche Leitdefinition des T.: «Terminus est signum aliquid aliqua vel aliqualiter repraesentans pro quo vel quibus vel taliter est ponibile in propositione» («Der T. ist ein Zeichen, das etwas oder mehreres oder auf bestimmte Weise repräsentiert, für welches oder wie es in eine Proposition einsetzbar ist»)
[46].
Paul von Venedig, ein einflußreicher Logiker des späten 14. und frühen 15. Jh., ergänzt diese Leitdefinition, indem er den T. als «Signum orationis constitutivum ut pars propinqua eiusdem sicut li homo li animal» bestimmt
[47], als «konstitutives Zeichen der Rede sowie als einen nahestehenden Teil derselben, wie z.B ‘Menschʼ oder ‘Lebewesenʼ». «Pars propinqua propositionis»
[48] heißt es wegen der Abgrenzung der «dictio» (des bedeutungstragenden Teils) von den entfernteren Teilen der Rede, den Buchstaben und den Silben
[49].
Die scholastische Logik des späten 15. und 16. Jh. geht nicht von einer normativen Definition, sondern von der
Auflistung möglicher, verschieden weit gefaßter Verständnisweisen von ‹T.› sowie anderer zu seiner Bestimmung verwendeter Termini (‹signum›, ‹significare›) aus. So kann der logische Begriff des T., der von dem «realiter seu physicaliter» im Sinne von ‹Grenze› Verwendeten zu unterscheiden ist, nach
Hieronymus de
S. Marco sowohl im eigentlichen («proprie») wie im uneigentlichen Sinne («improprie») aufgefaßt werden. Letzterer umfaßt alle Laute und Schriftzeichen, unabhängig davon, ob sie in der «potentia propinqua», d.h. dem unmittelbaren Vermögen stehen, als Teile einer Rede signifikativ aufgefaßt zu werden oder nicht
[50], und so werden auch ‘bufʼ und ‘bafʼ als geschriebene oder gesprochene Laute ‹T.› genannt
[51]. «Proprie» aber wird als T. das aufgefaßt, was über das unmittelbare Vermögen («potentia propinqua») verfügt, ein bedeutungstragender Teil einer Proposition zu sein. Dieser Einschluß der bloßen Möglichkeitsform in die Definition des T. führt schließlich bei einigen Logikern zur Konsequenz, daß auch die Tinte im Schreibrohr ein T. sein kann
[52]. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Termini, die gegenwärtig nicht aufgefaßt werden, z.B. weil sie sich in einem geschlossenen Buch befinden, supponieren.
Joh. Dorp, Konrad Pschlacher, Petrus Tartaretus und
Joh. von Eck[53] bejahen diese Möglichkeit: «termini in libris clausis, circa quas nulla potentia cognitiva creata advertit, supponunt»
[54].
Dagegen wird für
Hieronymus de
S. Marco nur dann etwas zu einem T., wenn es aktual aufgefaßt wird: «nullo intellectu advertente non est aliquis terminus neque cognitio»
[55]. Auch die Begriffsrealisten
Lambertus de
Monte und
Heinrich Greve bevorzugen eine pragmatische T.-Definition («terminus addit parti orationis ordinem ad intellectum»)
[56].
Nach
Gaspar Lax kann der T. dreifach verstanden werden: 1) für alles, was in irgendeiner Weise bezeichnet, sei es eigentlich oder uneigentlich, so daß in dieser Hinsicht jedwede Sache der Welt ein T. ist, denn jedes Ding («res») bezeichnet sich selbst, weil es sich einem auffassenden Intellekt zur Kenntnis bringt: «et isto modo quaelibet res mundi est terminus»
[57]; 2) für alles, was etwas anderes als sich bezeichnet, so daß auch ein deiktisches Zeichen wie der Faßreifen vor dem Wirtshaus ein T. ist
[58]; und 3) für alles, was in eine Proposition einsetzbar ist und im eigentlichen Sinne bezeichnet
[59].
Nach
Menghus Blanchellus ist im allerengsten Sinne das ein T., was ein «Außenglied der Proposition, eine Kopula oder eine Determination sein kann» («pro omni quod potest esse extremum propositionis vel copula vel determinatio eius quomodocumque»)
[60].
John Major unterscheidet fünf verschieden abgestufte Eingrenzungen des T.; seine strikteste Auffassungsweise schließt nur noch die inkomplexen signifikativen Außenglieder der Proposition ein («Quintomodo strictissime pro incomplexo quod potest esse extremum significative sumptum»
[61]). Allerdings wird in den folgenden logischen Untersuchungen keineswegs immer das engste Verständnis vom T. zugrunde gelegt.
Auf die Definitionen folgen in den T.-Traktaten die «divisiones terminorum», Unterscheidungen verschiedener Arten von Termini. Zu den wichtigsten Unterteilungen gehören einerseits die schon genannten in signifikative und nicht-signifikative Termini
[62] und die Aufteilung in die mentalen, gesprochenen und geschriebenen Termini
[63] (dieser korrespondiert in manchen Logiken die Unterteilung in «naturaliter» und «ad placitum» signifizierende Termini
[64]). Dann folgt die Unterscheidung
von Termini der ersten und der zweiten Imposition (Einsetzung)
[65] und der ersten und zweiten Intention.
Nach
Paul von Venedig ist ein T. der ersten Intention ein Mental-T., der Dinge bezeichnet, die nicht ihrerseits wiederum Zeichen anderer Dinge sind. Der T. der zweiten Intention ist ein Mental-T., der natürlicherweise Dinge in der Weise bezeichnet, in der sie selber Zeichen sind, so wie z.B. Universale, Gattung, Art
[66]. Als eine der wichtigsten «divisiones terminorum» gilt die Einteilung in die kategorematischen und synkategorematischen Termini («terminus per se significativus» und «non per se significativus»
[67]), denn daß die Synkategoremata (Ausdrücke wie ‹omnis› [‹jeder›], ‹nihil› [‹kein›] und auch die Kopula ‹est›) zu Termini erklärt werden, ist für die Eingrenzung des Begriffs ‹T.› nicht unproblematisch. Da sie für sich genommen nichts bezeichnen, fallen sie strenggenommen nicht unter die Definition von ‹T.›. Weil sie aber oft in entscheidendem Maße die Bedeutung des Satzes bestimmen, konnte man nicht umhin, sie zu «partes propinquae» (wesentlichen Teilen) der Proposition zu erklären. Zunächst signifizieren sie nur mit, d.h. dasselbe, was das Kategorem bedeutet, bedeuten sie auf bestimmte Weise («aliqualiter»); dann üben sie eine Funktion («officium») aus. Paul von Venedig verwendet einen Großteil seines T.-Kapitels der ‹Logica Magna› auf die Klärung der Bedingungen der Signifikation der Synkategoremata
[68]. Zunehmend avancieren sie zu den die Denotation eines Satzes determinierenden Zeichen, sie «bestimmen die logische Form»
[69]. Im frühen 16. Jh. erklärt
J. Dolz sowohl die Proposition als Ganze wie auch das von ihr als zusammengesetzter Bezeichnete («dictum propositionis» oder «complexum significabile») zu synkategorematischen Termini, mit der Begründung, sie würden wie die Synkategoreme «aliqualiter» («auf irgendeine Weise») signifizieren: «Illud complexum ‘hominem esse animalʼ significat aliqualiter et est terminus sincategoreumaticus officio et significatione simul»
[70]. Weiterhin wird unterschieden zwischen T. «absolutus» und «connotativus»
[71], den allgemeinen und den singulären Termini, den komplexen und inkomplexen Termini (denn auch Sätze können an Subjektstelle eingesetzt werden und gelten damit als Termini), «terminus ultimatus» und «non ultimatus» (ein «terminus ultimatus» ist ein Mental-T., d.h. ein mentaler Begriff [«conceptus»] oder eine Erkenntnis, also etwas, das nicht mit Hilfe eines anderen sein Signifikat bezeichnet)
[72].
Um die Vielzahl der Unterteilungen übersichtlicher zu gestalten, beginnen im 16. Jh. einige Logiker, Begriffsbäume zu erstellen, in denen die reiche Verästelung der Termini, Gattungen und Arten bildlich zur Darstellung gebracht wird, so der ‹Arbor terminorum›
Domingo de
Sotos und
Paul von Pergolas[73].
Während im frühen 16. Jh. mit der schottischen Logikschule des John Major die terministische Logik noch einmal eine Blütezeit erlebt und in vielen ‹Curricula› der Universitäten die ‹Parva Logicalia› (z.B. von Marsilius von Inghen, Joh. Buridan und Paul von Venedig) zum Pflichtprogramm gehören
[74], beginnen bereits unter dem Einfluß des Renaissancehumanismus kritische Stimmen gegen die unüberschaubare Vielzahl der Einteilungsglieder in den deskriptiven Definitionen des T. laut zu werden («absurdum diximus multiplicare sexcentas particulas, quas multiplicant summulistae»)
[75].
Die terministische Logik wirkt noch bis ins 18. Jh. hinein
[76]. Der Sache nach wird der Begriff ‹T.› z.B. bei
J. Locke ersetzt durch ‹Gedanke› oder ‹Idee› («idea», t.m.) bzw. ‘Nameʼ oder ‘Wortʼ («word», terminus vocis)
[77].
Der Begriff ‹T.› verliert jedoch seine herausragende Stellung, er dient entweder allgemein als Synonym für den definitorisch festgelegten ‘Kunstausdruckʼ oder ‘Fachausdruckʼ (daher «terminus technicus» oder, wie man zunächst sagt, «terminus technologicus»
[78]) oder aber als logisches Äquivalent dessen, was von seiten der Grammatik als Redeteil – «quas Grammatici voces, dictiones, atque orationis elementa, Dialectici terminos vocant»
[79] – oder Wort bezeichnet wird («terminus idem significat apud Logicos, quod apud Grammaticos vocabulum»
[80]). Der Begriff, der in der Logik und Erkenntnistheorie eine zentrale Rolle gespielt hat, verflacht im 18. Jh. zunehmend und steht ganz allgemein für ‘sprachlicher Ausdruckʼ
[81].